a) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an die FH-UG zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit der FH-UG. Die FH-UG kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt die FH-UG das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. Der Antragsteller erhält bei Antragstellung einen Karten-Ausweis, der ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung des Studios. Der Vertrag gilt zunächst für den vereinbarten Zeitraum. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante. Dem Mitglied steht es frei, aktiv mit der FH-UG einen neuen Vertrag über 6, 12 oder 24 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der FH-UG maßgeblich.
b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Der FH-UG steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung u.a. zu, sofern das Mitglied in Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeiträgen gerät, gegen die Haus- und Benutzungsordnung oder eine wesentliche Vertragspflicht verstößt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann die FH-UG die auf die restliche Vertragsdauer anfallenden Entgelte mit sofortiger Fälligkeit als Schadensersatz geltend machen. Dem Kunden kann im Falle einer außerordentlichen Kündigung ein Hausverbot ausgesprochen werden, sofern dieser gegen die Haus- und Benutzerordnung verstößt.
c) Die Kündigung des Vertrages hat stets in Schriftform zu erfolgen.
d) FH-UG benötigt für den Vertragsabschluss die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie eine vollständige und gültige Bankverbindung. Sämtliche nach dem Vertrag geschuldeten Entgelte werden grundsätzlich bis zum 3. Kalendertag monatlich fällig und vorschüssig eingezogen, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes schriftlich geregelt.
e) Der Zugang, wie auch das Nutzungsrecht sind nicht übertragbar. Im Falle eines Missbrauchs kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden.
f) Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit einer vor Ort erteilten Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. Hierbei ist eine Mitgliedschaft für Jugendliche vor Vollendung des 15. Lebensjahres nur möglich, wenn eine erziehungsberechtigte Person ebenfalls Mitglied ist. Während des gesamten Aufenthaltes in der FH-UG obliegt die Aufsichtspflicht ausschließlich den Erziehungsberechtigten.
a) Im Falle eines unberechtigten SEPA-Lastschriftwiderrufs oder einer vom Mitglied zu vertretenden nicht eingelösten SEPA-Lastschrift, erfolgt 14 Tage nach der ersten Lastschrift eine zweite Abbuchung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € (inkl. gesetzlich geltender USt.) für den dann notwendigen Mehraufwand in der Buchhaltung bei der FH-UG für die manuellen Buchungen. Für jede Zahlungserinnerung erhebt die FH-UG eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 € (inkl. gesetzlich geltender USt.).
b) Gerät das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, so ist die FH-UG berechtigt, die gesamten noch ausstehenden Entgelte für die restliche Vertragslaufzeit bis zum nächst möglichen Kündigungszeitpunkt sofort fällig zu stellen und einzuziehen.
a) Kann das Mitglied aus Gründen, die es zu vertreten hat, die Einrichtungen nicht oder nur teilweise nutzen, so hat es trotzdem die laufenden Kosten zu tragen.
b) Gerät das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, so ist die FH-UG berechtigt, die gesamten noch ausstehenden Entgelte für die restliche Vertragslaufzeit bis zum nächst möglichen Kündigungszeitpunkt sofort fällig zu stellen und einzuziehen.
c) Weibliche Mitglieder die aufgrund von Schwangerschaft die Leistungen des Fitnessstudios nicht in Anspruch nehmen können, werden für die Dauer der Schwangerschaft von der Beitragspflicht befreit. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung (Mutterpass) vorzulegen. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer des auszusetzenden Zeitraumes. Aus Sicherheitsgründen sind Schwangerschaften im Falle der Fortsetzung des Trainings dem Studiopersonal mitzuteilen.
d) Die vierteljährliche Servicepauschale wird auch bei Beitragsfreistellung fällig und ist auch bei Kündigung nicht anteilig rückzahlbar.
e) Eine umzugsbedingte Kündigung des Mitglieds wird nur akzeptiert, wenn das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadl/Gemeinde verlegt, welche mehr als 25 Kilometer vom Studio-Standort entfernt ist. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadl/ Gemeinde nachzuweisen. Die Mitgliedschaft endet zum Ende des Quartals (31.03/30.06/30.09/31.12), in dem die Anmeldebescheinigung des neuen Wohnsitzes bei der FH-UG eingegangen ist.
f) Das Mitglied kann bei ungekündigtem Vertrag ein Ruhen der Mitgliedschaft beantragen. Ein Ruhen ist für maximal 3 Monate pro Vertragsjahr möglich. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft. Der Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft ist in Textform an die FH-UG zu richten. Kündigt das Mitglied während des Ruhens der Mitgliedschaft, endet das Ruhen rückwirkend zum 1. des Monats, in der der FH-UG die Kündigung zugegangen ist. Während des Ruhens der Mitgliedschaft ist eine Nutzung der Einrichtung der FH-UG nicht gestatt. Die beabsichtigte Stilllegung ist der FH-UG mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
Das Starterpaket beinhaltet die Aktivierung deiner Mitgliedschaft und die Einrichtung deines Accounts in unserer Butterfly Studio- & Trainingsapp, sowie eine umfangreiche Ersteinweisung an den Geräten und eine Trainingsplanerstellung.
a) Der Mitgliedsvertrag berechtigt das Mitglied zur nicht ausschließlichen Nutzung der vorhandenen Einrichtungen und der Geräte der FH-UG unter Beachtung und Einhaltung der Haus- und Benutzerordnung.
b) Das Mitglied kann die zur Verfügung stehenden Geräte, Kurse, Solarien, Kinderbetreuung und Einrichtungen nicht in beliebiger Weise nutzen, sondern muss damit rechnen, dass andere Kunden sie ebenfalls nutzen oder nutzen wollen. Ein Nutzungsanspruch für ein bestimmtes Gerät, Kurse, Solarien, Kinderbetreuung zu einer bestimmten Zeit wird durch diesen Vertrag nicht begründet.
c) Für die Benutzung der bereitgestellten Umkleideschränke ist das Mitbringen eines eigenen Vorhängeschlosses notwendig.
d) Der ausgehängten Hausordnung ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, insbesondere wiederholte, können mit einem befristeten Hausverbot oder einer fristlosen Kündigung sanktioniert werden. Das Personal ist zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes berechtigt, Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
e) Für den Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzanspruchs in Höhe von 300 €.
f) Die Nutzung der Kundenparkplätze ist nur während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten der FH-UG gestattet.
a) FH-UG erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Beim Check-In werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung derTrainingsbedingungen verwendet.
b) Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen zu seiner Person oder Änderungen seiner Stammdaten in Bezug auf Anschrift, Bankverbindung und Telefon unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Kosten, die durch das Versäumen dieser Pflicht entstehen, hat das Mitglied zu tragen.
c) Das Mitglied verpflichtet sich, bei Abschluss der Mitgliedschaft eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über welche die Kommunikation für vertragliche Zwecke erfolgen kann.
Das Mitglied versichert weiterhin, bei Vertragsabschluss nicht zahlungsunfähig zu sein, insbesondere keine eidesstattliche Versicherung/Vermögensauskunft abgegeben zu haben und dass kein Insolvenzverfahren bezüglich seiner Person anhängig oder beantragt ist.
a) Für den Verlust und die Beschädigung von mitgebrachten Sachen, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenständen, wird nicht gehaftet, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der FH-UG und ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Zurverfügungstellung von Umkleideschränken begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Sachen, insbesondere Bekleidungsund Wertgegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Studiobesuchs zu nutzen. FH-UG ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen.
b) Eine Haftung für Schäden, die sich der Kunde aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte zuzieht, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der FH-UG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FH-UG oder aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht resultieren.
Die FH-UG überwacht das Studio mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, solange dies zur Sicherheit seiner Mitglieder sowie zur Sicherung von Wertgegenständen und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutz-gesetzes werden eingehalten.
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die FH-UG berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die FH-UG wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein. Zum Ausgleich der mit dem Betrieb eines Fitnessstudios einhergehenden Kostensteigerung (z.B. für Energie, Wasser und Personalkosten) behält sich die Fitness Hall Erkelenz UG angemessene Preisanpassungen vor.
Unser Team erstellt dir, nach ausführlicher, persönlicher Anamnese, einen Trainingsplan, der individuell zu deinen Bedürfnissen und deinem Alltag passt. Damit deinen Zielen nichts mehr im Wege steht, zeigen und erklären wir dir alle relevanten Trainingsgeräte und weisen dich auf Wunsch sorgfältig ein. Darüber hinaus unterstützten wir dich rund um das Thema Ernährung und geben dir hilfreiche Tipps an die Hand. Die Bereitstellung dieser von der Fitness Hall Erkelenz UG nach Bedarf erbrachten Leistungen sowie die Zurverfügungstellung der Butterfly-Trainings-App werden durch Zahlung der Servicepauschale abgedeckt.
Die Servicepauschale ist eine Pflichtpauschale, die vertraglich vereinbart ist und nicht abgewählt werden kann. Diese Pauschale in Höhe von 12,50 € ist quartalsweise zum 15.03., 15.06., 15.09., 15.12. fällig.
a) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Die Parteien vereinbaren anstelle der unwirksamen Bestimmung dann eine gesetzliche zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
b) Die FH-UG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die FH-UG auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist die FH-UG berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.
c) Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden existieren nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies betrifft auch eine Änderung dieser Schriftformklausel.
d) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Erkelenz.
e) Es gilt deutsches Recht.
Die FH-UG ist weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ja ich habe die allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen, die Hausordnung, die Solarium-Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.
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