REHA SPORT
IN DER FITNESS HALL
Ihre Trainingsstätte für Rehasport:
REHASPORT
Für ein gesünderes ICH
Sie leiden unter Rückenschmerzen? Übergewicht? Osteoporose? Arthrose?
Sie haben Probleme mit Knie, Hüfte oder Schulter? Sie leiden unter Inkontinenz?
Dann nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten und entscheiden Sie sich, aktiv etwas für
Ihre Gesundheit zu tun. Es lohnt sich. Und es ist ganz einfach.
ZIEL DES REHASPORTS
Wer kann RehaSport nutzen?
Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchti- gung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung. Rehabilitationssport kann auch für Kinder in Betracht kommen. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das wei- terführende Training den Behandlungserfolg.
Gewichtsabnahme
Stärkung des Beckenbodens
VERORDNUNGSRELEVANTE DIAGNOSEN
- HWS-LWS- Syndrom
- Hüft TEP 2010
- Schmerzbedingte Bewegungseinschränkung
- Hüftgelenksarthrose
- Einengung des Wirbelkanals
- Bandscheibenvorfall
- Schmerzsyndrom
- Sacrum Arcuatum
- Adipositas
- Morbus Bechterew
- Inkontinenz
- Blasensenkung
- Muskuläre Dysbalancen
- Osteopenie
- Hypertonie
- Wirbelsäulensyndrom
- Hüftgelenksarthrose
- Chronische Lumbalgie
- Chronische Dorsalgie
- Skoliose LWS
- Impingement-Syndrom
- Schleimbeutelentzündung der Schulter
- Blasensenkung
- Muskuläre Dysbalancen
- Osteopenie
- Hypertonie
- Wirbelsäulensyndrom
- Hüftgelenksarthrose
- Chronische Lumbalgie
- Chronische Dorsalgie
- Skoliose LWS
- Impingement-Syndrom
- Schleimbeutelentzündung der Schulter
SCHÄDIGUNG DER KÖRPERFUNKTIONEN
- Bewegungseinschränkung
- Muskelhartspann
- Belastungsschmerz
- Überlastung des Skeletts
- Muskelschwäche
- Einschränkung im Alltag
- Verspannungen
- Untergewicht, Schwäche
REHASPORT
Wie komme ich zum Rehasport?
Rehasport kann von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Sprechen Sie Ihren Arzt an! Die Verordnung muss anschließend von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Hierzu legen Sie die Verordnung Ihrer Krankenkasse persönlich vor oder schicken diese per Post an die zuständige Abteilung. Vereinbaren Sie nach Genehmigung einen Termin in unserer Trainingsstätte, um Ihnen einen Platz in einem unserer Rehasportkurse zu reservieren.
01
RehaSport auf Verordnung des Arztes
Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt ver- ordnet werden. Die Verordnung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung um- fasst i. d. R. 50 Übungseinheiten!
02
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung übernommen. Die Verordnung muss vom Kostenträger, i. d. R. ist das Ihre ges. Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
03
Was soll RehaSport bewirken?
Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Ziel des Programms ist es, Ihre Beschwerden zu lindern bzw. vorzubeugen. Kraft und Ausdauer, Koordination und Flexibilität werden verbessert. Der Rehasport dient als Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei soll auch die Verantwortlich- keit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.